Wichtige Änderung im Landesbeamtengesetz – Beförderung nach der Probezeit möglich!
Personal- und Betriebsräte-Info 5/2025
Bislang galt eine Beförderungssperre von einem Jahr nach Beendigung der Probezeit. Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes – Laufbahnrecht eine positive Entwicklung bewirkt. Das Gesetz ist mittlerweile in Kraft getreten. In Rahmen dieses Gesetzes ist das Beförderungssperrjahr nach der Probezeit gelockert worden.
Mehr zum Personal- und Betriebsräte – Info 5/2025 "Wichtige Änderung im Landesbeamtengesetz – Beförderung nach der Probezeit möglich!" im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw: Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!
Mark Koehler · koehler@komba.de · 0221 – 912 852 0 · komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de
Erster Vorsitzender:
Stephan Polplatz
Mobil: 0172 - 23 00 88 0
E-Mail: polplatz(at)komba-unna-luenen.de
Stv. Vorsitzender:
Kevin Przygodda
Telefon: 02303 - 27 20 60
E-Mail: przygodda(at)komba-unna-luenen.de
Ansprechpartner für Lünen:
Tobias Kaltner
E-Mail: kaltner(at)komba-unna-luenen.de

