14.06.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 02/2023

© 3dman/pixabay.com
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Beginn der Stufenlaufzeit bei einer korrigierenden Eingruppierung

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber eine Tätigkeit bei der Einstellung zu niedrig bewerten. In vielen Fällen erkennt der Arbeitgeber erst Jahre später eine höhere Eingruppierung an, obwohl sich die Tätigkeit seit der Einstellung nicht verändert hat. In anderen Fällen hat sich hingegen die Tätigkeit nach der Einstellung noch verändert und ist erst dadurch hochwertiger geworden. Wie in solchen Fällen die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe festzulegen ist, hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 08.12.2022 (Az: 6 AZR 459/21) entschieden.

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