Beamten-Info 4/2015
Besoldung und Dienstrechtsreform – Aktueller Stand
Unserer letzten Info war zu entnehmen, dass die komba gewerkschaft sich dafür einsetzt, dass Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Bundesländer folgt und den Tarifvertragsabschluss für die Länder für 2015 und 2016 ungekürzt auf die Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger überträgt.
Hierzu ist zwischen Gewerkschaften und der Landesregierung der erste
Gesprächstermin für den 13.05.2015 vereinbart worden. Vier Vertreterinnen bzw. Vertreter des dbb nrw werden der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister gegenüber sitzen. Bisher gibt es von der Landesregierung keine konkreten Erklä-rungen zur Übernahme des Tarifergebnisses.
Die nächste Stufe der Dienstrechtsreform soll Mitte 2016 in Kraft treten. Die
Landesregierung hat folgenden „Fahrplan“ aufgestellt:
02.06.2015: Beratung im Kabinett
06.06. – 24.06.2015: Verbändeanhörung
25.08.2015: Beratung im Kabinett
20.09.2015: Einbringung in den Landtag
Bei der Dienstrechtsreform geht es u. a. um den „Einbau“ der Sonderzahlung in die Tabelle, die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit u. a. der Feuerwehrzulage, den Ausbau des Grundsatzes der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weitergehende Regelungen zu Frauen in Führungspositionen, Verpflichtung zur Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes und eines Konzeptes zum Gesundheits-management, Schaffung von finanziellen Anreizen für IT-Fachkräfte, Zulagen-zahlung bei einem Wechsel für eine Beamtin/eines Beamten aus einem anderen Bundesland nach Nordrhein-Westfalen.
Bisher liegen der komba gewerkschaft keine konkreten Texte vor, über die wir im Einzelnen berichten könnten. Belastet wird die Dienstrechtsreform durch die Aussage des Finanzministers, wonach diese „kostenneutral“ erfolgen soll.
Köln, den 22.04.2015
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln
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